Geschützte Meldekanäle - auf Wunsch auch anonym für Hinweisgeber
Gesetzlich konform -
Sie sind rechtssicher unterwegs
Höchste Sicherheitsstandards -
DSGVO, ISO 27001 & BSI-IT-Grundschutz
Was ist der Hintergrund? In 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Darunter können zum Beispiel Personen aus der eigenen Belegschaft sein, Partnerunternehmen oder auch Kunden.
Wer ist verpflichtet? Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern zur Einrichtung interner Meldekanäle.
Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches auf der EU-Hinweisgeberrichtlinie basiert wurde in Deutschland am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.
Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte "Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten und sind verpflichtet, hierfür geeignete interne Meldekanäle bereitzustellen. Die Richtlinie kann auch in Ihrer Organisation zu einer enorm gesteigerten Anzahl an Meldungen führen. Ohne interne Meldekanäle drohen bei der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen Haftungsrisiken, Strafzahlungen sowie erheblicher Reputationsverlust.
Mit einem Hinweisgeber-Dienst beugen Sie zudem missbräuchlichen und böswilligen Meldungen professionell vor. Gut zu wissen: Hinweisgeber können aus Ihrer eigenen Belegschaft stammen, bei Partnerunternehmen tätig oder Kunden sein. Daher sollten Sie die entsprechenden Personengruppen umfassend über vorhandene Meldekanäle informieren. Sie sind bereit Ihre Organisation rundumabzusichern? Dann profitieren Sie jetzt vom Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Ab 69 € monatlich nehmen wir alle eingehenden Hinweise auf unterschiedlichen Meldekanälen für Sie entgegen- rechtssicher, kostengünstig, zuverlässig!
"Das Hinweisgeberportal ist eine praktikable Onlinelösung zur Erfüllung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Die Einrichtung ist einfach, wenn die internen Strukturen zur Bearbeitung von Hinweisen stehen. Die Unterstützung und die Hilfestellung durch den Bundesanzeiger Verlag lässt nichts zu wünschen übrig. Auch stimmt das Preis-Leistungsverhältnis."
"Für uns als familiengeführtes KMU stellt das Hinweisgeberportal eine wirtschaftliche Lösung dar, eigene Ansprüchen und gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können"